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Erklärung zur Wiederherstellung: zwei Möglichkeiten für Inspektoren 

Wenn bei einer Inspektion eine Abweichung festgestellt wird, muss diese natürlich behoben werden. In FIX gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie als Inspektor eine Reparaturerklärung ausführen können.

 

Wiederherstellungserklärung: Zwei Möglichkeiten für Inspektoren

Inhaltsverzeichnis

  1. Wiederherstellungserklärung über das Formular in Incontrol

  2. Wiederherstellungserklärung in FIX auf Grundlage des Nachweises des Installateurs

Wiederherstellungserklärung über das Formular in Incontrol

Dies ist die traditionelle und bekannteste Methode:
Nach der Behebung der Abweichungen führt der Inspektor eine Nachinspektion mithilfe des Wiederherstellungsmoduls in Incontrol durch.
Dabei dokumentiert er die neue Situation und überprüft, ob die Abweichung korrekt behoben wurde.

Wenn alles in Ordnung ist, wird das Formular digital unterschrieben. Damit ist die Wiederherstellungserklärung offiziell festgehalten.

Wiederherstellungserklärung in FIX auf Grundlage des Nachweises des Installateurs

Eine effizientere Option – wenn keine Messung oder Inspektion vor Ort mehr erforderlich ist – besteht darin, dass der Installateur die Wiederherstellungsarbeiten selbst dokumentiert.

Der Installateur fügt in FIX Nachweise hinzu, z. B. Kommentare, Fotos oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Abweichung behoben wurde. Anschließend setzt er den Status der Abweichung auf „behoben“.

Sobald die Abweichungen vom Installateur auf „behoben“ gesetzt wurden, sieht der Inspektor (interner Benutzer) zwei Schaltflächen: Genehmigen und Ablehnen.

  • Bei Genehmigen wird die Abweichung geschlossen.

  • Bei Ablehnen ändert sich der Status zu „in Bearbeitung“, und der Inspektor muss einen Kommentar mit einer Begründung hinzufügen.

Wenn die Informationen ausreichend, klar und genehmigt sind, kann auf Grundlage dieser Nachweise ein Bericht generiert werden.
Mit diesem Bericht kann auch die Wiederherstellungserklärung ausgestellt werden.